Hausgeld
Auch: Wohngeld (WEG-Kontext), Betriebskostenvorauszahlung
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen. Es deckt die Betriebskosten des gesamten Gebäudes sowie die Instandhaltungsrücklage. Ein Teil ist auf Mieter umlegbar, ein Teil trägt der Vermieter selbst.
Wer eine Eigentumswohnung kauft, zahlt neben Zins und Tilgung monatlich auch Hausgeld an die Hausverwaltung. Es finanziert alles, was das gemeinschaftliche Eigentum betrifft: Hausmeister, Versicherungen, Verwaltung, Heizung des Gebäudes und die Rücklage für künftige Reparaturen (z. B. Dach oder Fassade). Für die Cashflow-Berechnung entscheidend ist: Ein Teil des Hausgelds kann als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden – der Rest bleibt beim Vermieter hängen.
Formel
Nicht umlagefähiges Hausgeld (€) = Hausgeld gesamt × (1 − Umlagequote %)
Umlagefähig sind typischerweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gebäudeversicherung – also Kosten wie bei jeder Nebenkostenabrechnung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. In der Praxis liegt die Umlagequote meist bei 50–70 % des gesamten Hausgelds.
Rechenbeispiel
| Hausgeld gesamt (4 €/m² × 65 m²) | 260 €/Monat |
| Umlagequote | 60 % |
| Umlagefähig (auf Mieter umlegbar) | 156 €/Monat |
Nur die 104 €, die nicht umlagefähig sind, mindern den monatlichen Cashflow des Vermieters – die restlichen 156 € zahlt wirtschaftlich der Mieter über die Nebenkosten mit.
Übliche Höhe
| Hausgeld pro m² | Einordnung |
|---|---|
| unter 2,50 € | Niedrig – oft kleinere WEGs, wenig Gemeinschaftsflächen |
| 2,50 – 4,00 € | Üblich – Standard-Mehrfamilienhaus mit Aufzug/Hausmeister |
| über 4,00 € | Hoch – Vollausstattung (Concierge, Schwimmbad) oder hoher Sanierungsbedarf |
Ein auffällig niedriges Hausgeld ist nicht automatisch gut: Es kann bedeuten, dass die Instandhaltungsrücklage zu klein ist und bei der nächsten Sanierung eine teure Sonderumlage droht.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Instandhaltungsrücklage: der Teil des Hausgelds, der für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum zurückgelegt wird – nicht umlagefähig, weil er dem Eigentümer als Vermögenswert zugutekommt.
Nicht umlagefähige Kosten: übergeordneter Begriff für alle laufenden Kosten, die der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen darf – Hausgeld-Anteil ist der häufigste Posten davon.
Häufige Fehler
Gesamtes Hausgeld als Kosten ansetzen: Wer beim Cashflow das komplette Hausgeld abzieht, statt nur den nicht umlagefähigen Anteil, unterschätzt die Rendite deutlich. Umlagequote raten statt prüfen: Die tatsächliche Aufteilung steht im Wirtschaftsplan der WEG – vor dem Kauf anfragen, statt den Standardwert 60 % blind zu übernehmen.
Häufige Fragen
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Eigentümergemeinschaft zahlen. Es deckt Betriebskosten des Gebäudes und die Instandhaltungsrücklage.
Teilweise. Umlagefähig sind Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Hausmeister – nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage. Üblich sind 50–70 % umlagefähig.
Als grober Richtwert 2,50–4,00 € pro m² und Monat. Höher liegende Werte deuten auf Vollausstattung oder hohen Sanierungsbedarf hin, niedrigere auf eine möglicherweise zu kleine Rücklage.
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